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Zivilschutz

Zivilschutzorganisation EmmeZivilschutzorganisation EMME
Neuenkirchstrasse 20
6020 Emmenbrücke
Tel. 041 289 01 12
E-Mail
Website

Kantonaler Führungsstab
Ausbildungszentrum Sempach
Allmend
Postfach
6204 Sempach
Tel. 041 228 38 38

Die Kantone sind für die Zuweisungsplanung (ZUPLA) der Schutzräume zuständig und haben diese gemäss den rechtlichen Grundlagen vorzunehmen und laufend zu aktualisieren.
Schutzräume

Die Zuweisungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine provisorische Zuweisungsplanung handelt und diese laufend aktualisiert wird. Die definitive und namentliche Veröffentlichung wird im Bedarfsfall von den Behörden offiziell angeordnet und kommuniziert.

Unter folgendem Link kann der provisorische Schutzraum für jede Adresse abgefragt werden.
Schutzraumzuweisung

Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

Mit Inkrafttreten des revidierten kantonalen Rechts wurde die Zuständigkeit für die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) per 1. Januar 2023 von den Gemeinden auf den Kanton Luzern übertragen. Der Kanton Luzern informiert, dass die Kontrolltätigkeit ab dem 25. August 2023 auf dem Gemeindegebiet Neuenkirch aufgenommen wird.

  • Die Eigentümerschaften / Verwaltungen werden vom Kanton ab Mitte Juli 2023 per Post die Anmeldung der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) erhalten.
  • Die Mitarbeitenden des Kantons werden sich vor Ort mittels Personalausweis der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug ausweisen.
  • Die periodische Schutzraumkontrolle ist für die Schutzraum Eigentümerschaft kostenlos.
  • Die Gebühr für jede Nachkontrolle beträgt mindestens 200 Franken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Abteilung Zivilschutz.
Merkblatt [pdf, 350 KB]