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Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Das Amt für Migration regelt für den Kanton Luzern den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug. Die Regelung des Aufenthalts für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Privatiers, Besucherinnen und Besucher sowie anerkannte Flüchtlinge gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich des Amtes für Migration. Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration ausserdem die Asylgesetzgebung.

Informationen über die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen sowie die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie unter www.migration.lu.ch.