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Erbenbescheinigung

Nach dem Erbschaftsantritt der Erben und sofern gegen allfällige letztwillige Verfügungen keine Einsprachen erhoben wurde, werden die am Nachlass berechtigten Erben mittels Erbenbescheinigung bestätigt. Die Erbenbescheinigung wird benötigt für das Umschreiben von Bankkonti und Wertschriften, die Auszahlung von Versicherungsleistungen sowie für die Eigentumsübertragung von Grundstücken im Grundbuch etc.